800m²-Regelung im Einzelhandel
800 m²-REGELUNG IM EINZELHANDEL
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat gestern verfügt, dass die Betreiberin eines Sportwarengeschäfts in der City dieses vorläufig nur mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m2 betreiben darf. Dies gilt zunächst befristet bis Donnerstag, 30. April 2020.
Damit bleibt die Rechtsverordnung des Senats in Kraft, nach der größere Einzelhandelsbetriebe – außer in einigen Branchen wie dem Lebensmitteleinzelhandel oder Baumärkten – maximal 800 m² ihrer Verkaufsfläche für den Publikumsverkehr zugänglich machen dürfen. Alle anderen Bereichs müssen abgesperrt werden.
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Die Pressemitteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts finden Sie hier: Presse - Justiz-Portal
- Heiner Schote, Handelskammer