BID Runder Tisch

Herr Frithjof Büttner, Leiter der Abteilung, moderierte und berichtete über den aktuellen rechtlichen Stand der BID Novelle.

Aus dem Kreis der vielen Hamburger BID - Kollegen gab und gibt es viele Fragen und Anregungen um die Rechtslage abzusichern.

1.Antragstellung:

33% Zustimmung werden benötigt um ein BID einzurichten

33% Ablehnung werden benötigt, um ein BID zu verhindern

 

2. Grundstücksteilung:

es wird dafür plädiert, dass man Grundstücksteilung zulassen sollte.

Eine finale Lösung ist aber noch nicht verabschiedet.

 

3. Lagevorteilsdefinition:

noch nicht geklärt.

 

4.Legaldefinition Vollgeschoss:

Orientierung nach Bauordnungsrecht

Staffelgeschosse zählen daher nicht,

Keller auch nicht

Garagen auch nicht

Souterrain sehr wohl.

 

5.Kataster:

wird als Grundlage für die Grundstücksbewertung zugrunde gelegt.

 

6. Prüf Institution Handelskammer:

durch die neuaufgestellte HK wird es in Zukunft zu Prüfungsgebühren  kommen.

Dieses wird vom Gros der Teilnehmer abgelehnt, alternativer Vorschlag wäre ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer, der ebenfalls Kosten aufrufen wird.

Die Kammer kann noch nicht sagen in welcher Höhe die Gebühren berechnet werden.

 

7. Zeitplan für die finale Verabschiedung der Novelle:

es ist geplant die Novelle vor den Sommerferien 2019 zu verabschieden.

 

8.Umlage für die Mieter:

es ist weiterhin rechtens die Gebühren auf die Mieter umzulegen, allerdings nur, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich Eingang gefunden hat.

 Das war das Neueste aus der Behörde, soblad es weitere Informationen diesbzgl. gibt wird darüber berichtet.

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