CORONAVIRUS - Hilfen für Unternehmen
Die Bundesregierung beschloss am 15. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld". Es sieht folgende Maßnahmen vor:
- Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten (bisher 30 Prozent der Belegschaft).
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Das Gesetz soll am 1.04.2020 in Kraft treten. Leistungen können ab sofort beantragt werden; in Hamburg bei der Agentur für Arbeit Hamburg:
Hotline für Arbeitgeber, Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter
0800 45555 20.
Kurzfristig sollen weitere, Branchen-spezifische Hotlines geschaltet werden.
Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen
Die Finanzbehörde Hamburg teilt mit (11. März 2020): Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Zu steuerlichen Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, zählen:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf Förderinstrumente zur Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung, wie beispielsweise „ERP-Gründerkredit“ und „KfW-Unternehmerkredit“.
Informationen unter www.kfw.de sowie telefonisch: 0800 539 9001.
Seitens IVH beobachtet unser Jurist, Christoph Schlumbom
( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ), die weitere Entwicklung möglicher Hilfsangebote und wird Sie, liebe IVH-Mitglieder, unverzüglich dann informieren, wenn die Hilfen konkretisiert, ergänzt oder erweitert werden.
Unser IVH steht mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg in engem Kontakt. Jede weitere konkrete Nachricht, die sich daraus ergibt, leiten wir ebenfalls umgehend an Sie weiter.