Klarheit zur Maskenpflicht für Mitarbeiter von Betrieben
hallo Nachbarn,
es hat Unruhe bezgl. einer Pandemie - Verordnung im Quartier gegeben. Hier noch einmal die offizielle Bestätigung aus dem Amt, wie und wann Masken in Betrieben etc. getragen werden müssen:
"Grundsätzlich ist überall dort ein Mundschutz zu tragen, wo Personen (egal, ob Mitarbeiter oder Kunden) sich kreuzen. Das ist eben auch einer Küche ohne Kundenkontakt der Fall."
Weiterhin wird gesagt:
"Neben der derzeit gültigen Eindämmungsverordnung gelten auch besondere Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung. Kolleginnen und Kollegen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befolgen hierbei Vorgaben des Amtes für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bzw. kontrollieren die korrekte Umsetzung"
[entnommen aus Mailverkehr zwischen Markus Schreiber (MdHB, Vorsitzender IG-Steindamm) und Peter Martin Zybarth (Büro des Bezirksamtsleiters)]