Meldungen der Handelskammer bzgl. der neuen Corona-Verordung

Heiner Schote gibt einen Überblick über die aktuelle Verordnung:

"Die Wirtschaftsbehörde hat eben die aktuelle Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie ist gültig vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.

Die Regelungen zum Einzelhandel finden Sie in § 4c (Seite 10-11). Bitte beachten Sie, dass Bau- und Gartenmärkte sowie Blumengeschäfte – anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr - nicht geöffnet werden dürfen. Die Regelungen zu Einzelhandelsgeschäften mit einem gemischten Sortiment finden Sie unter § 4c, Abs. 4.

Erlaubt sind weiterhin Abhol- und Lieferdienste (ebenfalls § 4c). Achten Sie bitte darauf, dass die Abgabe der Waren kontaktlos erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich bei einer Bestellung der Waren per Telefon, E-Mail oder SMS und Auslieferung durch einen Lieferservice an das Fernabsatz- und Widerrufsrecht halten müssen. Näheres hierzu finden Sie unter https://www.hk24....-4769090.

Alles Weitere finden Sie in der Verordnung."

 

Bettina Sulicki weist auf das Verbot zur Vor-Ort-Bezahlung bei kontaktloser Abholung hin:

"Wie wir gerade aus der Wirtschaftsbehörde erfahren haben, ist die Bezahlung vor Ort, bei Abholung der bestellten Waren vor der Türe, nicht erlaubt.

Nutzen Sie bitte, wenn möglich eine Bezahlung vorab (Bsp. Paypal) oder geben eine Rechnung mit. Wenngleich wir wissen, dass es nicht gut praktikabel ist, da ein Großteil der Kunden mit EC-Karte (kontaktlos möglich) bezahlt, bitten wir Sie, dies hiermit zu beachten.

Wir sind derzeit im Gespräch mit der Wirtschafts- und Sozialbehörde."

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