Neue Informationen aus der Handelskammer
Heiner Schote,unser Verbündeter in der Handelskammer informiert:
Unternehmen,die nachweislich infolge der Corona-Krise zahlungsunfähig geworden sind oder sich überschuldet haben,müssen vor dem 30.September keinen Insolvenzantrag stellen-vorausgesetzt,es bestehen Aussichten,die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.Die Firmen sollen die Chance haben,sich etwa durch staatliche Hilfen zu erholen.