Neue Informationen aus der Handelskammer

Heiner Schote,unser Verbündeter in der Handelskammer informiert:

Unternehmen,die nachweislich infolge der Corona-Krise zahlungsunfähig geworden sind oder sich überschuldet haben,müssen vor dem 30.September keinen Insolvenzantrag stellen-vorausgesetzt,es bestehen Aussichten,die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.Die Firmen sollen die Chance haben,sich etwa durch staatliche Hilfen zu erholen.

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