Wahl zur Bezirksversammlung 2019
Am 26.Mai 2019 wählen die Hamburger die Kandidaten in ihrem Bezirk. Die Stimmzettelhefte sind in Geld und Rot bereits gedruckt.
Sieben Bezirksversammlungen in Hamburg werden neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger und Bürger aus EU-Ländern, die mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten in Hamburg leben. Die Wähler entscheiden mit ihrer Stimme welche Parteien und Kandidaten ihre Interessen vertreten werden.
Bezirke mit bis zu 150.000 Einwohnern erhalten 45 Sitze
Bezirke mit bis zu 400.000 Einwohnern bekommen 51 und Bezirke mit über 400.000 Einwohnern 57 Sitze.
Hamburg Mitte erhält also 51 Sitze.
Jeder Wähler kann insgesamt 10 Stimmen vergeben.
Je fünf für den gelben Bezirkslisten-Stimmzettel und fünf für den roten Wahlkreislisten-Stimmzettel.
Der Wähler kann auf dem gelben Stimmzettel alle Stimmen einer Partei geben oder diese an alle Parteien verteilen. Der Wähler hat damit die Möglichkeit die Reihenfolge bei der Mandatsvergabe zu beeinflussen.
Kandidaten in ihrem Wahlkreis werden auf dem roten Stimmzettel gewählt. Das ist ähnlich dem Direktmandat bei der Bundestagswahl. 5 Kreuze können bei einem Kandidaten gemacht werden oder auf mehrere Kandidaten verteilt werden, die auch unterschiedlichen Parteien angehören können.
Als Wähler darf man weniger als 5 Kreuze machen, auf keinen Fall aber mehr.Dann ist der Wahlzettel ungültig!
Kommentare oder Zeichnungen sowie leere Stimmzettel sind ebenfalls ungültig.
Wenn man sich verschrieben hat, was passieren kann, gibt es einen neuen Wahlzettel beim Wahlvorstand.
Selbstverständlich können die Wähler auch Briefwahl beantragen, die Info dazu wird mit dem Wahlbrief an die Wähler verschickt.
Also: wählen gehen!!! Unsere vornehmste Pflicht als Bürger unserer Demokratie.